Für Einrichtungen
Klare Rollen: wer anstellt, wer anweist, wer zahlt.
Springt eine Pflegekraft von CURAWEL bei Ihnen ein, sind Arbeitgeberpflichten und Weisungsrecht klar getrennt.
Wer der Arbeitgeber ist
CURAWEL. Die Pflegekraft hat ihren Arbeitsvertrag mit uns, ist über uns bei der Krankenkasse angemeldet und erhält ihren Lohn von uns. Den Vertrag über den Einsatz, rechtlich ein Überlassungsvertrag, schließen Sie mit uns.
Wer anweist
Ihre Einrichtung. Im Dienst arbeitet die Pflegekraft nach Ihren fachlichen Anweisungen und im Rahmen ihres Berufsbildes. Die Einweisung vor Ort und der Arbeitsschutz liegen bei Ihnen. Das ist der Kern dieser Einsatzform.
Welche Regeln das Gesetz vorgibt
Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es verlangt vom Verleiher eine Erlaubnis und regelt unter anderem, wie lange eine Person demselben Entleiher überlassen werden darf und ab wann sie wie vergleichbare Stammbeschäftigte bezahlt werden muss. Von einigen dieser Regeln können Tarifverträge in Grenzen abweichen.
Was in Ihrem konkreten Fall gilt, hängt von der vertraglichen Grundlage und vom Ablauf des Einsatzes ab. Welche Fristen für Ihren Einsatz zählen, klären wir vorab und halten sie im Vertrag fest.
Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln ziehen Sie bitte Ihre Rechtsabteilung hinzu.
Was das für Ihre Einrichtung bedeutet
- Arbeitsvertrag, Anmeldung und Lohnabrechnung übernehmen wir vollständig
- Das Ausfallrisiko bei Krankheit und Urlaub der Pflegekraft trägt CURAWEL
- Klare Grenze zwischen Ihrem Weisungsrecht und unserer Arbeitgeberrolle
Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.
Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.