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Arbeitnehmerüberlassung: wer im Einsatz welche Pflichten trägt

Vor jedem Rahmenvertrag steht die Frage: Überlassung oder Vermittlung? Davon hängt ab, wer Arbeitgeber ist, wer bei der Krankenkasse anmeldet, wer den Lohn zahlt und wer welche Pflichten trägt.

Drei Beteiligte statt zwei

  • Der Verleiher ist der Arbeitgeber, bei uns CURAWEL Deutschland. Mit uns schließt die Pflegekraft ihren Arbeitsvertrag.
  • Der Entleiher ist Ihr Haus. Sie setzen die Einsatzkraft ein und erteilen die fachlichen Anweisungen.
  • Der Leiharbeitnehmer arbeitet in Ihrem Haus und ist bei uns angestellt.

Zwischen Verleiher und Entleiher besteht ein Überlassungsvertrag, zwischen Verleiher und Einsatzkraft ein Arbeitsvertrag. Ihr Haus und die Einsatzkraft verbindet kein Arbeitsverhältnis.

Die Erlaubnis

Wer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit Arbeitnehmer überlässt, braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Fragen Sie danach, bevor Sie einen Rahmenvertrag unterschreiben. Fehlt sie, ist der Überlassungsvertrag unwirksam, und zwischen Ihrem Haus und der Einsatzkraft kann ein Arbeitsverhältnis entstehen.

Der Unterschied zur Personalvermittlung

Eine Vermittlung bringt zwei Parteien zusammen und zieht sich danach zurück. Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen Ihrem Haus und der Person, samt allem, was dazugehört: Anmeldung, Lohnabrechnung, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung.

Bei der Überlassung bleibt all das beim Verleiher. Sie buchen eine Leistung statt eines Arbeitsverhältnisses und deshalb auch einzelne Dienste, ohne dafür eine Stelle zu schaffen.

Wer welche Pflichten trägt

ThemaVerleiher (CURAWEL)Entleiher (Ihr Haus)
ArbeitsvertragJa, mit der PflegekraftNein
Anmeldung bei der KrankenkasseJaNein
Lohnabrechnung und AuszahlungJaNein
Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallJaNein
Fachliche Anweisung im DienstNeinJa
Einweisung und Arbeitsschutz vor OrtVorbereitungJa, im Haus
AbrechnungStellt Rechnung nach geleisteten StundenZahlt die geleisteten Stunden

Die zwei Fristen, die Sie kennen müssen

18 MonateHöchstüberlassungsdauer an dasselbe Haus
9 Monatedanach Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt
3 Monatekürzere Unterbrechungen setzen beides nicht zurück

Die Höchstüberlassungsdauer liegt bei 18 aufeinanderfolgenden Monaten beim selben Entleiher. Danach muss der Einsatz enden, oder Ihr Haus stellt die Person selbst ein. Tarifverträge und darauf gestützte Betriebsvereinbarungen können in Grenzen abweichen.

Equal Pay greift nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung: Ab dann besteht Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie bei einer vergleichbaren Pflegekraft der Stammbelegschaft. Auch hier sind tarifliche Abweichungen möglich, etwa über Branchenzuschläge, die stufenweise heranführen.

Übersicht zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der jeweils anwendbare Tarifvertrag und Ihr Überlassungsvertrag.

Der Pflegemindestlohn geht vor

Wer in einen Pflegebetrieb überlassen wird, hat Anspruch auf mindestens dasselbe Mindestentgelt wie die Stammbelegschaft. Das folgt aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und geht einem niedrigeren Zeitarbeitstarif vor. Die aktuellen Beträge

Was das für den Einsatz auf Station heißt

Die überlassene Einsatzkraft arbeitet nach Ihren fachlichen Anweisungen, innerhalb ihres Berufsbildes. Ein Pflegebeistand darf auch auf Bitte der Station keine pflegerischen Handlungen übernehmen, eine Pflegehilfskraft keine vorbehaltenen Tätigkeiten. Im Gegenzug liegt die Einweisung vor Ort bei Ihnen.

Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.

Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.

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