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Pflegepersonaluntergrenzen: was ein Ausfall auslöst

Spätdienst Kardiologie, eine Pflegekraft meldet sich krank. In pflegesensitiven Bereichen gilt je Schicht eine Untergrenze, gemessen im Monatsdurchschnitt. Jeder unbesetzte Dienst zieht diesen Durchschnitt nach unten.

Was die PpUGV festlegt

Die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen, kurz PpUGV, bestimmt für einzelne Bereiche im Krankenhaus, wie viele Patienten eine Pflegekraft je Schicht höchstens versorgen darf. Grundlage ist § 137i SGB V, verbindlich sind die Untergrenzen seit 2019. Die Werte werden jährlich angepasst, zuletzt mit der Änderung vom 4. November 2025 für das Jahr 2026.

Welche Bereiche betroffen sind

Pflegesensitiv sind unter anderem Allgemeine Chirurgie, Herzchirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Kardiologie, Geriatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Neurochirurgie, Neurologie, neurologische Schlaganfalleinheiten, neurologische Frührehabilitation, Intensivmedizin, pädiatrische Intensivmedizin, allgemeine und spezielle Pädiatrie, Neonatologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Rheumatologie und Urologie.

Warum ein Ausfall hier teurer ist

Ein Ausfall belastet die Kollegen und löst zusätzlich eine Meldung aus. Krankenhäuser müssen die Einhaltung nachweisen, und wer die Untergrenzen unterschreitet, muss mit Vergütungsabschlägen rechnen. Eine kurzfristig besetzte Schicht sichert damit die Versorgung und zugleich das Budget.

Wie überlassene Pflegekräfte in die Besetzung eingehen

Eine überlassene Pflegefachkraft arbeitet in Ihrem Haus und zählt in der Schicht wie eine eigene. Entscheidend ist die Qualifikation, der Arbeitgeber spielt dafür keine Rolle. Deshalb prüfen wir vorher, ob jemand die Anforderungen des Bereichs erfüllt, und schicken auf eine Intensivstation nur Pflegefachkräfte mit der entsprechenden Fachweiterbildung oder der geforderten Erfahrung.

Wie einzelne Kräfte in Ihre Nachweise eingehen, richtet sich nach der PpUGV in der jeweils geltenden Fassung und den Vorgaben Ihres Hauses. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Was in Ihre Anfrage gehört

  • Um welchen pflegesensitiven Bereich es geht.
  • Welche Schicht besetzt werden soll und in welchem Zeitraum.
  • Welche Qualifikation die Einsatzkraft mitbringen muss.
  • Ob es um eine einzelne Schicht geht oder um einen längeren Zeitraum. So läuft eine Anfrage ab

Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.

Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.

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