ATA-OTA-Gesetz
Anästhesietechnische Assistenz für Einleitung und Aufwachraum
Dasselbe Gesetz wie die OTA, die andere Seite des Tuchs: Die ATA assistiert bei der Narkose, überwacht während des Eingriffs und begleitet im Aufwachraum.
Der Beruf
Geregelt im ATA-OTA-Gesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2022. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst 2.100 Stunden Unterricht, 2.500 Stunden praktische Ausbildung und 120 Stunden Pflegepraktikum, genau wie bei der OTA. Gleich ist der Umfang, verschieden sind die Inhalte.
Was eine ATA übernimmt
- Vorbereitung des Anästhesiearbeitsplatzes, Geräte- und Materialcheck.
- Assistenz bei Ein- und Ausleitung der Narkose.
- Überwachung während des Eingriffs, im Rahmen der ärztlichen Anordnung.
- Betreuung im Aufwachraum, Übergabe an die Station.
- Einsatz in Endoskopie, Notaufnahme und Schmerzambulanz, je nach Haus.
Wo die Verantwortung liegt
Die Narkose führt der Anästhesist, bei ihm liegt die Verantwortung. Die ATA assistiert und überwacht im Rahmen seiner Anordnung.
ATA oder Fachweiterbildung
Viele Häuser besetzen die Anästhesie mit Pflegefachkräften, die die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege haben. Beide Wege führen an den Anästhesiearbeitsplatz. Nennen Sie uns den Weg, den Ihr Haus vorsieht, dann besetzen wir gezielt.
Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.
Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.