ATA-OTA-Gesetz
Operationstechnische Assistenz für Ihren OP
Die OTA ist ein eigener Beruf mit eigenem Bundesgesetz und drei Jahren Ausbildung für den Operationsdienst. Im Saal instrumentiert und springt sie wie die fachweitergebildete OP-Pflege.
Seit 2022 bundesgesetzlich geregelt
Das ATA-OTA-Gesetz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Davor folgte die Ausbildung meist einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft ohne bundeseinheitliche Grundlage, mit entsprechend unterschiedlichen Abschlüssen. Seitdem gilt bundesweit dasselbe.
Die Ausbildung
Die Zahlen stehen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum ATA-OTA-Gesetz. Eine OTA bringt damit drei Jahre Ausbildung mit, die sich ganz auf den Operationsdienst konzentriert, und arbeitet entsprechend sicher am Tisch.
Was eine OTA übernimmt
- Instrumentieren und Springen bei operativen Eingriffen.
- Vorbereitung des Saals, Lagerung, Zählkontrolle, Dokumentation.
- Aufbereitung von Medizinprodukten und Sterilgutversorgung.
- Einsatz auch in Endoskopie, Ambulanz und Zentralsterilisation, je nach Haus.
Steht in Ihrer Anfrage nur „OP-Pflege", fallen OTA aus der Suche heraus. Sagen Sie uns deshalb, welche der beiden Qualifikationen Sie brauchen oder ob beide passen. Der Unterschied im Detail
Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.
Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.