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Hebammen

Hebammen für Kreißsaal und Wochenstation

Kreißsaal, Wochenbett, Geburtshilfe: der Bereich mit der wohl kürzesten Reaktionszeit im ganzen Haus. Eine Geburt wartet nicht, bis der Dienstplan aufgeht.

Seit 2020 ein Studium

Das Hebammengesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und hat die Ausbildung grundlegend umgestellt: Aus der Ausbildung an einer Hebammenschule wurde ein duales Studium aus hochschulischem und berufspraktischem Teil, mit mindestens 4.600 Stunden insgesamt.

Für Ihre Ausschreibung heißt das: Wer heute in den Beruf einsteigt, bringt einen Bachelorabschluss mit, wer vor der Umstellung abgeschlossen hat, die staatliche Prüfung nach altem Recht. Beide führen die Berufsbezeichnung Hebamme, beide haben dieselben Befugnisse.

Wo wir Hebammen einsetzen

  • Kreißsaal und Geburtshilfe im Krankenhaus, auch im Schichtdienst.
  • Wochenstation und Wochenbettbetreuung.
  • Vertretung bei Ausfall und in Urlaubszeiten.
  • Vakanzzeiten, bis eine Stelle nachbesetzt ist.

Angestellt bei uns, eingesetzt in Ihrem Haus

Freiberuflich tätige Hebammen gehen einen eigenen Weg. Bei uns ist die Hebamme angestellt und arbeitet in Ihrem Haus, aus einem konkreten Grund: der Rechtsprechung zu Honorarkräften in Einrichtungen. Was das Bundessozialgericht entschieden hat

Was wir vorher prüfen

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, bei ausländischem Abschluss die Anerkennung.
  • Erfahrung im Kreißsaal, Anzahl der begleiteten Geburten.
  • Nachweise nach dem Infektionsschutzgesetz.
  • Berufshaftpflicht, soweit für die Tätigkeit gefordert.

Bei Hebammen ist der Markt so knapp wie in keinem anderen Bereich. Wir sagen deshalb nur zu, was wir im Kreißsaal auch einlösen können.

Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.

Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.

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