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Was eine Fixierung seit 2018 an Personal bindet

Ein Patient reißt sich nachts zum dritten Mal den Zugang heraus, und das Wort Fixierung fällt. Freiheitsentziehende Maßnahmen brauchen eine richterliche Genehmigung, und seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 verlangt eine Fixierung, die nicht nur kurz dauert, zusätzlich eine ständige Betreuung.

Was 2018 entschieden wurde

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. Juli 2018 entschieden (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16), dass eine nicht nur kurzfristige Fixierung aller Gliedmaßen wegen ihrer besonderen Eingriffsintensität eine eigenständige Freiheitsentziehung darstellt, auch dann, wenn die Person ohnehin schon untergebracht ist. Eine bestehende Unterbringungsanordnung deckt sie also nicht ab, die Fixierung löst die richterliche Kontrolle neu aus.

Als „nicht nur kurzfristig" gilt nach dem Urteil eine Fixierung von voraussichtlich mehr als 30 Minuten.

Die 1:1-Betreuung während der Fixierung

Zugleich hat das Gericht verlangt, dass therapeutisches oder pflegerisches Personal die fixierte Person während der Fixierung eins zu eins betreut. Die meisten Bundesländer haben das inzwischen entsprechend geregelt. Für die Station ist eine Fixierung damit die personalintensivste Lösung.

Das Urteil betrifft unmittelbar die öffentlich-rechtliche Unterbringung. Für freiheitsentziehende Maßnahmen bei betreuten Menschen gelten die Vorgaben des Betreuungsrechts, die eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht verlangen. Was im Einzelfall gilt, hängt vom Rechtsverhältnis, vom Landesrecht und von der Einrichtung ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Was eine Fixierung kostet

Eine Fixierung kostet die ärztliche Anordnung, den Antrag beim Gericht, die Dokumentation, die Nachbesprechung und Personal, das daneben sitzt. Dazu kommt, was sie beim Menschen anrichtet, und das Risiko, wenn etwas schiefgeht.

Ein Pflegebeistand kostet Stunden. Die ärztliche Entscheidung bleibt beim Arzt, und eine Garantie gegen die Fixierung ist er nicht. In vielen Fällen verhindert er aber, dass es dazu kommt.

Pflegebeistand oder Pflegekraft?

Der Pflegebeistand betreut vorbeugend, bevor es zur Fixierung kommt. Für die Begleitung einer laufenden Fixierung, wenn Ihr Haus dafür eine 1:1-Betreuung durch pflegerisches Personal vorsieht, brauchen Sie eine Pflegehilfskraft oder eine Pflegefachkraft. Geben Sie bei der Anfrage an, welcher Fall vorliegt.

Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.

Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.

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