Pflegefachfrau/
Pflegefachkräfte, die den Dienst verantwortlich übernehmen
Seit 2020 führt das Pflegeberufegesetz Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege in einem Beruf zusammen: Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Wer diesen Abschluss hat, steuert den Pflegeprozess und trägt im Dienst die fachliche Verantwortung.
Was die Ausbildung abdeckt
Drei Jahre nach dem Pflegeberufegesetz, seit 2020 generalistisch: 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung, verteilt auf Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der stationären Akutpflege, der ambulanten Versorgung sowie in Pädiatrie und Psychiatrie.
Wer die Ausbildung ab dem dritten Jahr auf Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege spezialisiert, führt eine andere Berufsbezeichnung. Maßgeblich für den Einsatz ist deshalb die Bezeichnung auf der Urkunde.
Was Ihre Pflegefachkraft im Dienst übernimmt
- Vorbehaltene Tätigkeiten: Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Bewertung der Pflegequalität.
- Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung, im üblichen Umfang Ihres Hauses.
- Anleitung von Pflegehilfskräften, Auszubildenden und Praktikanten im Dienst.
Wo sie einspringt
Im Pflegeheim, auf der Normalstation, in der ambulanten Versorgung und in Praxen. Für Intensivstation und Anästhesie setzen wir Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung ein, für den OP solche mit Weiterbildung Operationsdienst oder eine OTA.
Einzelner Dienst oder eigener Springerpool
Als einzelner Dienst, den wir kurzfristig besetzen, oder im Springerpool, den wir für Sie führen.
Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.
Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.