Wissen
Was ein Pflegebeistand übernimmt und wo seine Aufgabe endet
Ein Patient zieht nachts am Zugang, eine Bewohnerin steht immer wieder auf. Ein Pflegebeistand bleibt dann im Zimmer, hält Sichtkontakt und ruft sofort das Pflegepersonal. Seine Aufgabe ist die Anwesenheit, darin liegen sein Wert und seine Grenze.
Was mit dem Begriff gemeint ist
Ein Pflegebeistand betreut eine beaufsichtigungsbedürftige Person im Verhältnis 1:1, in der Regel innerhalb einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung. Im Krankenhaus wird er ärztlich angeordnet, im Pflegeheim veranlasst ihn die Pflegedienstleitung.
Geschützt ist der Begriff nicht, und daher rühren die meisten Missverständnisse: In vielen Häusern heißt derselbe Dienst Sitzwache, manche meinen damit eine Pflegehilfskraft mit Sonderauftrag, andere eine reine Aufsicht. Wir meinen die Aufsicht und schreiben das ausdrücklich hin.
Was zum Dienst gehört
- Anwesenheit im Zimmer, Sichtkontakt zur betreuten Person.
- Ansprechen, beruhigen, Orientierung geben.
- Aufstehversuche bemerken, Stürze verhindern, Zugänge und Sonden schützen.
- Sofort das Pflegepersonal rufen, sobald sich der Zustand ändert.
- Kleine Handreichungen, soweit sie ausdrücklich freigegeben sind: Getränk anreichen, Kissen richten, Licht schalten.
Was beim Pflegepersonal bleibt
- Pflegerische Handlungen: Körperpflege, Umlagern, Transfer.
- Die Medikamentengabe, auch das Anreichen einer schon gerichteten Tablette.
- Die Bedienung medizinisch-technischer Geräte und das Quittieren von Alarmen.
- Einträge in die Pflegedokumentation.
- Die Aufsicht über mehrere Personen gleichzeitig: Ein Pflegebeistand betreut immer genau eine.
Brauchen Sie mehr als Aufsicht, fragen Sie eine Pflegehilfskraft oder eine Pflegefachkraft an, auch diese Dienste besetzen wir.
Wann ein Pflegebeistand passt
| Situation | Passt ein Pflegebeistand? |
|---|---|
| Sturzgefahr bei Verwirrtheit | Ja, das ist der Regelfall |
| Delir nach einer Operation | Ja, begleitend zur ärztlichen Behandlung |
| Selbstgefährdung, Zugänge werden gezogen | Ja |
| Alternative zur Fixierung | Ja, häufig der bessere Weg |
| Personalausfall im Nachtdienst | Nein, dafür brauchen Sie eine Pflegekraft |
| Beatmete Person auf der Intensivstation | Nein, dafür braucht es Fachpflege |
Wer diese Dienste übernimmt
Bei uns sind es Menschen mit pflegerischem oder medizinischem Hintergrund, die keine volle Stelle möchten oder können: Betreuungskräfte, Beschäftigte in Elternzeit, Menschen im Ruhestand. Alle sind bei uns angestellt, nicht auf Honorarbasis. Zu den Leistungen
Dieser Beitrag beschreibt, wie der Pflegebeistand organisatorisch eingesetzt wird. Er ersetzt keine ärztliche oder pflegerische Beurteilung im Einzelfall.
Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.
Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.