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Fachkraftquote und Qualifikationsmix: was seit 2023 für Ihren Dienstplan zählt

Jahrzehntelang hatte jede Heimleitung eine Zahl im Kopf: Mindestens die Hälfte des Pflege- und Betreuungspersonals muss Fachkraft sein. Seit 2023 ist in der vollstationären Pflege eine andere Größe maßgeblich.

Woher die 50-Prozent-Quote kommt

Die Fachkraftquote verlangte, dass in einer vollstationären Einrichtung mindestens die Hälfte des Pflege- und Betreuungspersonals aus Fachkräften besteht. Verankert war und ist sie im Landesrecht und in den Landesrahmenverträgen nach § 75 SGB XI, die Pflegekassen und Träger aushandeln. Deshalb las sie sich in jedem Bundesland etwas anders.

Was seit dem 1. Juli 2023 an ihre Stelle getreten ist

Mit der Personalbemessung nach § 113c SGB XI zählt statt einer starren Quote der Qualifikationsmix: wie viel Personal welcher Qualifikationsstufe je Pflegegrad vorgesehen ist. Träger können die Mischung damit anders zusammensetzen als früher und die alte 50-Prozent-Marke auch unterschreiten. Wie die Personalanhaltswerte aufgebaut sind

Ganz verschwunden ist die Quote damit nicht. Was Ihre Heimaufsicht prüft und was in Ihrem Landesrahmenvertrag steht, kann weiterhin abweichen. Verbindlich klären das Ihre Aufsicht und Ihre Kostenträger. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Was das praktisch ändert

Früher lautete die Frage: „Habe ich genug Fachkräfte?" Heute lautet sie: „Habe ich auf jeder Qualifikationsstufe genug?" Die Rechnung ist damit komplizierter geworden. Ein Haus kann rechnerisch gut dastehen und im Nachtdienst trotzdem ohne Fachkraft sein.

Wann eine Überlassung hilft und wann eine Einstellung

  • Eine Überlassung hilft, wenn eine Stufe kurzfristig kippt: Ausfall, Kündigung, Elternzeit. Eine überlassene Pflegekraft zählt in der Schicht wie eine eigene, entscheidend ist die Qualifikation. Personal auf Abruf
  • Eine Einstellung hilft, wenn die Mischung dauerhaft nicht aufgeht. Den Weg dahin begleitet unsere Personalvermittlung.
  • Eine Überlassung kostet mehr, als Sie zurückbekommen. Ein Teil der Kosten ist nach § 82c SGB XI nicht refinanzierbar. Was dort steht

Und im Krankenhaus?

Dort gelten die Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen. Welche Bereiche das sind

Damit der nächste Ausfall kein Notfall wird.

Für Einrichtungen, die ihren Dienstplan verlässlich besetzen möchten, und für Pflegekräfte, die flexibel dazuverdienen möchten.

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